änderung osvs 2016-75
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* änderung osvs+wahlordnung 2014-21
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* änderung osvs+wahlordnung 2014-21
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* änderung osvs 2014-39
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* änderung osvs 2014-39
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* änderung osvs 2016-21
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* änderung osvs 2016-21
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* änderung osvs 2016-75
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@@ -34,7 +34,7 @@ Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen
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5. der Ältestenrat,
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5. der Ältestenrat,
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6. die Fachschaftenkonferenz.
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6. die Fachschaftenkonferenz.
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(2) Die Organe der Studierendenschaft tagen grundsätzlich öffentlich. Die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs kann in begründeten Fällen – insbesondere in Personalangelegenheiten und aus datenschutzrechtlichen Gründen – Ausnahmen hiervon vorsehen.
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(2) Die Organe der Studierendenschaft tagen grundsätzlich öffentlich. Die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs kann in begründeten Fällen – insbesondere in Personalangelegenheiten und aus datenschutzrechtlichen Gründen – Ausnahmen hiervon vorsehen.
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(3) Über die Sitzungen der Organe sind Protokolle anzufertigen; diese müssen veröffentlicht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs.
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(3) Über die Sitzungen der Organe sind Protokolle anzufertigen; diese müssen unter Beachtung des Datenschutzes veröffentlicht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs.
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b) Urabstimmung
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b) Urabstimmung
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§ 5 Aufgaben
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§ 5 Aufgaben
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