diff --git a/berücksichtigte_änderungssatzungen b/berücksichtigte_änderungssatzungen index 716213e..7812d74 100644 --- a/berücksichtigte_änderungssatzungen +++ b/berücksichtigte_änderungssatzungen @@ -2,3 +2,4 @@ * änderung osvs+wahlordnung 2014-21 * änderung osvs 2014-39 * änderung osvs 2016-21 +* änderung osvs 2016-75 diff --git a/osvs b/osvs index 5dfa357..611ffb9 100644 --- a/osvs +++ b/osvs @@ -34,7 +34,7 @@ Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen 5. der Ältestenrat, 6. die Fachschaftenkonferenz. (2) Die Organe der Studierendenschaft tagen grundsätzlich öffentlich. Die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs kann in begründeten Fällen – insbesondere in Personalangelegenheiten und aus datenschutzrechtlichen Gründen – Ausnahmen hiervon vorsehen. -(3) Über die Sitzungen der Organe sind Protokolle anzufertigen; diese müssen veröffentlicht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs. +(3) Über die Sitzungen der Organe sind Protokolle anzufertigen; diese müssen unter Beachtung des Datenschutzes veröffentlicht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs. b) Urabstimmung § 5 Aufgaben