From 1808d29411aaf9db6e9c7eff6e3605049ea4c6f8 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Yannik Enss Date: Thu, 26 Jan 2023 03:16:17 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?=C3=A4nderung=20osvs=202014-21?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- berücksichtigte_änderungssatzungen | 1 + osvs | 3 ++- 2 files changed, 3 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/berücksichtigte_änderungssatzungen b/berücksichtigte_änderungssatzungen index 5bfdd63..dbe776b 100644 --- a/berücksichtigte_änderungssatzungen +++ b/berücksichtigte_änderungssatzungen @@ -1 +1,2 @@ * bekanntgabe osvs+wahlordnung 2013-4 +* änderung osvs+wahlordnung 2014-21 diff --git a/osvs b/osvs index 36a1136..ab1441e 100644 --- a/osvs +++ b/osvs @@ -75,7 +75,7 @@ Eine Vollversammlung findet statt § 13 Organisation und Ablauf (1) Die Organisation der Vollversammlung obliegt dem Ältestenrat; er kann den Vorstand damit beauftragen. (2) Die Vollversammlung findet spätestens 30 Tage nach dem Beschluss des Studierendenparlaments oder der Fachschaftenkonferenz bzw. dem Eingang des Antrags der Mitglieder statt, sofern im Beschluss oder Antrag kein Zeitpunkt genannt ist oder der genannte Zeitpunkt die rechtzeitige Einladung nicht zulässt. -(3) Die Einladung zur Vollversammlung erfolgt durch eine Bekanntmachung entsprechend § 40 Absatz 3 mit einer Frist von einer Woche. Die Bekanntmachung enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, der alle auf Einberufungsanträgen gewünschten Tagesordnungspunkte enthalten muss. +(3) Die Einladung zur Vollversammlung ist mit einer Frist von einer Woche öffentlich innerhalb des KIT auszuhängen. Mindestens ein Aushang an zentraler Stelle jeder Fakultät sowie der Mensa ist erforderlich. Die Bekanntmachung enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, der alle auf Einberufungsanträgen gewünschten Tagesordnungspunkte enthalten muss. (4) Vollversammlungen sind öffentlich. Die anwesenden Mitglieder haben Rederecht. Nichtmitglieder können auf Antrag von der Vollversammlung ausgeschlossen werden. (5) Zu Beginn der Vollversammlung wird ein Präsidium gewählt. Der Ältestenrat macht hierzu einen Vorschlag. Dem Präsidium darf kein Mitglied des Ältestenrates angehören. Das Präsidium besteht aus einer Präsidentin und drei Stellvertreterinnen. Das Präsidium ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Vollversammlung verantwortlich. (6) Das Protokoll der Vollversammlung ist binnen einer Woche fertigzustellen und dem Studierendenparlament vorzulegen. @@ -263,6 +263,7 @@ Die Organe der Fachschaft nehmen die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten 2. Genehmigung des Haushaltsplans der Fachschaft, 3. Beschluss einer Neuwahl des Fachschaftsvorstands gemäß Absatz 5, 4. Einsetzen der Wahlleiterin. +5. Erstellung des Wahlvorschlags zum Fachschaftsvorstand gem. §11 Absatz 4 Wahlordnung. Alle zulässigen Vorschläge sind aufzunehmen. (5) Die Fachschaftsversammlung kann mit 10 % aller Stimmen und Zweidrittel der abgegebenen Stimmen beschließen, eine Neuwahl des Fachschaftsvorstands zu veranlassen.